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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2017 - L 16 R 845/15   

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https://dejure.org/2017,36094
LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2017 - L 16 R 845/15 (https://dejure.org/2017,36094)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2017 - L 16 R 845/15 (https://dejure.org/2017,36094)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2017 - L 16 R 845/15 (https://dejure.org/2017,36094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 77 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 101 Abs 3 SGB 6, § 109 Abs 6 SGB 6, § 268a SGB 6, § 5 VersAusglG
    Umsetzung eines Versorgungsausgleichs bei Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich - Außerachtlassung des Zugangsfaktors bei der Wertermittlung von Rentenanrechten aus der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 VersAusglG, § 1587a Abs 2 Nr 2 aF BGB, § 77 Abs 2 Nr 2a SGB 6
    Versorgungsausgleich - Ausgleichswert - geminderter Zugangsfaktor - Wertausgleich - Rentenanwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 433
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZB 34/08

    Berücksichtigung des bis zum Ende der Ehezeit geminderten Zugangsfaktors bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2017 - L 16 R 845/15
    Sofern der Kläger sinngemäß geltend macht, die Beklagte habe mit der Auskunft vom 10. Dezember 2010 zu Unrecht und entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - XII ZB 34/08 - juris) den geminderten Zugangsfaktor beim mitgeteilten Ausgleichswert nicht berücksichtigt, obgleich er die Rente innerhalb der Ehezeit vorzeitig in Anspruch genommen habe, und sinngemäß begehrt, dem AG sei ein Zugangsfaktor von 0, 937 zu melden, handelt es sich bereits nicht um einen zulässigen Klagegegenstand, nachdem eine entsprechende Verfügung mit den gegenständlichen Bescheiden seitens der Beklagten nicht verlautbart wurde.

    Insofern hatte der BGH allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig Altersrente in Anspruch genommen hat, der bis zum Ende der Ehezeit nach § 77 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI geminderte Zugangsfaktor in verfassungskonformer Auslegung des § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden müsse (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - XII ZB 34/08 - a.a.O. Rn. 11 ff. m.w.N.).

  • BSG, 10.06.2013 - B 13 R 1/13 BH

    Bindung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Inhalt rechtskräftiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2017 - L 16 R 845/15
    An die Entscheidung des AG vom 31. Mai 2011 über den Wertausgleich bei der Scheidung - den Malus - sind die Beklagte als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Senat gebunden (BSG, Urteil vom 10. Juni 2013 - B 13 R 1/13 BH - juris).
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